GUS-Staaten widerrufen Betriebsgenehmigung für 737

Transaero Boeing 737-700 (© O. Pritzkow)
Transaero Boeing 737-700 (© O. Pritzkow)

MAK, die Luftfahrtbehörde der GUS-Staaten, hat die Musterzulassung für die Boeing 737 widerrufen. Sie führt für diesen Schritt Sicherheitsbedenken an der Hydraulik der Höhenruder ins Feld. Dies sei das Ergebnis eines Absturzes im Jahr 2013, hieß es. Damals war eine Boeing 737-500 der Tatarstan Airlines verunglückt.

Die russische Luftfahrtbehörde hat dem Schritt bereits widersprochen, denn die MAK sei zu diesem Schritt gar nicht befugt. Nur durch Regierungsbeschluss dürfe eine Betriebserlaubnis entzogen werden. Außerdem sind die in Russland betriebenen 737 zumeist aus steuerlichen Gründen in Irland oder auf den Bermudas registriert. Dadurch fallen sie auch nicht unter die Beschränkung des MAK.

Experten sehen hier auch eher eine innenpolitische Reaktion auf das Aus von Transaero, denn Leiterin des MAK ist die Mutter des Transaero-Gründers.

European-Aviation.net