Erdbeben in der Luftfahrt

Die Branche funktioniert nach knallharten Regeln; wer die Gesetzmäßigkeiten nicht erkennt und sein Geschäftsmodell konsequent danach ausrichtet, den bestraft der Markt in diesen Zeiten mit brutaler Kraft.

Germania Boeing 737-700
Germania Boeing 737-700 (© European-Aviation.net)

Die Landschaft der Fluggesellschaften in Deutschland ist in den letzten zwölf Monaten drastisch geschrumpft. Erst musste die große Air Berlin (8.000 Mitarbeiter) ihren Betrieb einstellen, dann Small Planet (800). An diesem Dienstag nun stellte auch Germania (rund 1.100) ihren Flugbetrieb ein und meldete Insolvenz an. Wir erleben gewissermaßen ein Erdbeben in der Luftfahrt.

Die Branche funktioniert nach knallharten Regeln; wer die Gesetzmäßigkeiten nicht erkennt und sein Geschäftsmodell konsequent danach ausrichtet, den bestraft der Markt in diesen Zeiten mit brutaler Kraft. Das jüngste Beispiel hierfür ist nun die Germania, die den harten Wettbewerb auf dem vergleichsweise kleinen europäischen Luftfahrt-Markt nicht mehr mitgehen konnte. Es fehlte die Größe, die anderen Airlines die Möglichkeit bietet, in Mischkalkulation tiefe Preise zwischen umkämpften Linien und höhere auf solchen zu realisieren, auf denen die jeweilige Airline eine Art Monopolsituation hat. Hinzu kommt der Effekt, dass große Airlines ihren enormen Kerosinbedarf mit langfristigen Verträgen decken und so weniger von Preisschwankungen in diesem Bereich abhängig sind.

Nimmt man die latente Personalknappheit in der Luftfahrt hinzu, darf man unter dem Strich davon ausgehen, dass eine Entwicklung hin zu Mega-Airlines unaufhaltsam ist. Ob dies alles für die Verbraucher von Vorteil ist, wird sich zeigen. Doch gibt es weniger Anbieter, so ist die Wahrscheinlichkeit eines generellen Preisanstiegs hoch, auch wenn es weiter Billigfluglinien geben wird. Das hat das Beispiel USA in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. Deshalb haben Verbraucherschützer viel zu tun. Sie müssen darauf achten, dass es keine Fluggäste erster und zweiter Klasse bei den Fluggastrechten gibt. Dass Direktbucher bei Airlines im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft kein Recht auf einen Ersatzflug haben, sollte geändert werden.

ots/Neue Westfälische

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