Frankfurt: 700 Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot
|Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 23 Uhr sank am Frankfurter Flughafen auf 273 und damit auf die geringste Zahl seit Einführung des Nachtflugverbots im Jahr 2011, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag mitteilte: „Hinzu kommt, dass es erstmals – außer Vermessungsflügen und Notfällen – keinen einzigen Start nach Mitternacht gab. Die hessische Luftaufsicht wendet die Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses streng an und wird auch künftig Ausnahmegenehmigungen auf das absolut Notwendige beschränken.“
Weniger Ausnahmestarts und Verspätungslandungen
Das seit Oktober 2011 geltende Nachtflugverbot erlaubt innerhalb klar umrissener Grenzen Ausnahmen: Neben Sicherheitslandungen (2015: 9) und medizinischen Hilfsflügen (2015: 48; meist Organtransporte) betreffen sie vor allem Starts, die mit Einzelfallgenehmigung bis 24 Uhr möglich sind, falls der Grund der Verspätung nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaften liegt. Verspätungslandungen sind ohne Einzelgenehmigung bis 24 Uhr erlaubt, wenn sich der Grund der Verspätung nicht bereits aus dem Flugplan ergibt.
Auch die Zahl dieser Verspätungslandungen ist 2015 zurückgegangen, und zwar von 403 (2014) auf 326. Damit ist die Gesamtzahl aus Ausnahmestarts und Verspätungslandungen zwischen 23 und 24 Uhr von 714 im Jahr 2014 auf 599 im Jahr 2015 gesunken.
Hauptgrund für Ausnahmen: das Wetter
Hauptgrund für Ausnahmestarts zwischen 23 und 24 Uhr waren Wetterereignisse wie das Sturmtief „Niklas“ im April und heftige Gewitter Anfang Juli. Zudem gab es 54 Vermessungsflüge, mit denen die Deutsche Flugsicherung regelmäßig die Genauigkeit ihrer Funk- und Radaranlagen überprüft und die zwingend in der Nacht stattfinden müssen.
Die Härtefallregelung, die Starts auch noch nach Mitternacht ermöglicht, wurde 2015 erstmals seit 2012 gar nicht angewandt. Damit summierten sich die Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr im Jahr 2015 auf insgesamt 710. 2012 – im ersten vollen Jahr des Nachtflugverbots – hatte es noch 1216 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr gegeben.
„Wir wollen auch weiterhin, dass Ausnahmen wirklich Ausnahmen bleiben. Das Wetter können wir leider nicht beeinflussen – allenfalls mittelbar und langfristig mit einer ambitionierten Klimaschutzpolitik. Wie nötig das ist, zeigt die Tatsache, dass entgegen früherer Annahmen die Mehrzahl an Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2015 nicht wegen Schnee und Eis, sondern wegen Gewittern im Sommerhalbjahr erteilt wurde“, sagte der Minister. „Ansonsten nutzen wir alle zur Verfügung stehenden Mittel. So sucht die Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Verkehrsministeriums regelmäßig das Gespräch mit Fluggesellschaften, um auf eine Optimierung der Flugplanung hinzuwirken, die Verspätungen so weit wie möglich vermeidet.“
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
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