LBA muss Codeshareflüge von Air Berlin und Etihad vorerst genehmigen
|Etihad Airways hat heute (23.10.) eine einstweilige Verfügung eingereicht, um die Codeshare-Flüge mit Air Berlin zu schützen. Die Einleitung rechtlicher Schritte soll außerdem die 8.000 Angestellten der deutschen Fluggesellschaft schützen und den Passagieren Transparenz und Zuversicht geben. Etihad hält Anteile in Höhe von 29,2 Prozent an Air Berlin.
Etihad Airways sagte, dass sie nicht länger warten könne, bis die deutsche Regierung eine Entscheidung fällt, ob sie die Etihad Codeshare-Flüge mit Air Berlin zu 29 Destinationen in Europa, USA und in den Vereinigten Arabischen Emiraten bestätigt. Die Passagiere der Airlines haben bereits über 82.000 Reisen auf diesen Routen gebucht.
Diese Flüge sind Teil des Winterflugplans 2015/16, der in nur zwei Tagen beginnt und fünf Monate vom 25. Oktober 2015 bis zum 31. März 2016 gültig ist.
Da die deutschen Behörden bislang keine Entscheidung getroffen haben, sah Etihad keine andere Alternative als präventiv eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht in Braunschweig einzureichen. In der Vergangenheit hatten die deutschen Behörden bereits sieben Flugpläne von Etihad Airways genehmigt. Unter anderem auch alle Codeshare-Flüge, die die Airline zusammen mit airberlin seit 2012 betreibt.
Am Abend gab das Verwaltungsgericht Braunschweig grünes Licht. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) muss die Codeshare-Flüge bis Mitte Januar 2016 vorläufig genehmigen.
Etihad Airways, European-Aviation.net
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