Ausbau Düsseldorf: Dokumente jetzt beim Ministerium

Flughafen Düsseldorf (CC SA 2.0 T.A.)
Flughafen Düsseldorf (CC SA 2.0 T.A.)

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur öffentlichen Auslegung ist vollzogen. Der Düsseldorfer Flughafen hat am Montag die aktualisierten Dokumente zum Antrag auf Planfeststellung zur Kapazitätserweiterung mit Änderung der Betriebsgenehmigung beim zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) vorgelegt.

Nachdem die Flughafen Düsseldorf GmbH die Antragsunterlagen am 27. Februar 2015 beim Landesverkehrsministerium eingereicht hatte, kam die Planfeststellungsbehörde Mitte des vergangenen Jahres zu dem Ergebnis, dass zur Komplettierung noch Anpassungen an den umfangreichen Unterlagen, Gutachten und Plänen vorgenommen werden sollten. Dieser Bitte ist der Flughafen nun nachgekommen, indem die Gutachten aktualisiert und ergänzt wurden. Da die Einzelgutachten aufeinander aufbauen, nahm die Überarbeitung mehrere Monate in Anspruch. Der eigentliche Antragstext war nicht Gegenstand der Aktualisierung. Die Antragsziele selbst blieben unverändert.

Dem Airport ist weiterhin eine starke Beteiligung der Bürger an dem formellen Verfahren wichtig. Zunächst wird das Ministerium in den kommenden Wochen die eingereichten Unterlagen erneut auf Vollständigkeit und Auslegungsreife prüfen. Anschließend wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen, indem die als Anhörungsbehörde zuständige Bezirksregierung Düsseldorf die Unterlagen an Behörden und Träger öffentlicher Belange sendet und Stellungnahmen anfordert.

Neben den Bürgern werden auch verschiedene Behörden und Gemeinden beteiligt. Auf die für die Öffentlichkeit relevante Auslegung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. In der Regel erfolgt diese in den kommunalen Amtsblättern oder durch eine Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen. Der Düsseldorfer Flughafen wird an dieser Stelle ebenfalls aktiv über die Auslegung informieren. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben dann maximal drei Monate Zeit zur Stellungnahme. Diese Frist legt die Planfeststellungs- beziehungsweise die Anhörungsbehörde fest. Für Bürger gilt: Jeder, dessen Belange durch die beantragte Maßnahme berührt werden, kann während der öffentlichen Auslegung oder auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Auslegung schriftliche Einwendungen gegenüber der Anhörungsbehörde erheben.

NRWs größter Airport möchte zukünftig sein vorhandenes Start- und Landebahnsystem in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler nutzen können, um dem stetig steigenden Mobilitätsbedürfnis der rund 18 Millionen Menschen und der Wirtschaft in der Region auch langfristig Rechnung tragen zu können. Der Antrag sieht vor, in den Spitzenstunden über Tage die technisch mögliche Kapazität des Start- und Landebahnsystems zu nutzen und zukünftig 60 anstatt der aktuell möglichen 47 Slots zur Verfügung zu stellen. Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung angepasst werden. Alle notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes.

Der Airport hat bei seinen Plänen aber nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Mobilität sowie die Erfordernisse der hiesigen Wirtschaft im Blick, sondern auch das verständliche Interesse der Nachbarn an Lärmschutz. Eine Änderung der bestehenden Nachtflugregelung ist daher nicht Gegenstand des Antrags. Auch der Angerlandvergleich, eine seit über 50 Jahren bestehende Vereinbarung mit Nachbargemeinden, bleibt gewahrt.

Zusammen mit den Airlines hat der Airport seit 2003 bereits rund 71 Millionen Euro in passive Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft investiert. Weitere 20 Millionen Euro würden bei einer entsprechenden Erteilung der neuen Genehmigung in den Anwohnerschutz und die Instandhaltung von Lärmschutzmaßnahmen folgen. Zu einem früheren Zeitpunkt des Verfahrens hatte der Flughafen seine Antragsinhalte bereits zu Gunsten der Bevölkerungen angepasst, nachdem im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerinformation entsprechende Wünsche an ihn herangetragen worden waren.

Düsseldorf Airport

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