Beschwerde: Etihad kämpft um Codeshare-Flüge mit Air Berlin

Pressekonferenz der Air Berlin und der Etihad im Januar 2014 (© O. Pritzkow)
Pressekonferenz der Air Berlin und der Etihad im Januar 2014 (© O. Pritzkow)

Etihad Airways hat heute weitere rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des deutschen Gerichts eingeleitet, die die Zulassung von 29 Codeshare-Flügen mit airberlin aufhebt.

Letzte Woche entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig, dass das deutsche Verkehrsministerium 29 Codeshare-Flüge von Etihad Airways und airberlin ablehnen darf. Die Flüge wurden nur bis zum 15. Januar 2016 genehmigt.

Die Beschwerde wurde heute (4.1.) beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Etihad Airways Präsident und Chief Executive Officer James Hogan betonte gleichzeitig die unveränderte Unterstützung von Etihad Airways für airberlin. Hogan sagte, dass die Airline weiterhin hinter dem deutschen Unternehmen steht, genauso steht es für Wettbewerb und für Auswahl für deutsche Reisende.

James Hogan sagte, dass das Engagement von Etihad Airways für airberlin in starkem Gegensatz zur mangelnden Unterstützung steht, die das deutsche Verkehrsministerium einer etablierten deutsche Airline entgegenbringt.

Nach dem Zuspruch von deutschen regionalen und nationalen Regierungsvertretern übernahm Etihad Airways 2011 29,2 Prozent der Anteile an airberlin. Die Fluggesellschaften hatten die Genehmigung für Codeshare Flüge auf insgesamt 63 Strecken, um deutschen Reisenden mehr Auswahl an Zielen auf der ganzen Welt zu ermöglichen. Nach Lobbyarbeit der Lufthansa äußerte das deutsche Verkehrsministerium im Sommer 2014 Bedenken bei 29 der Codeshare-Flüge, die im November 2015 nur bis zum 15. Januar 2016 genehmigt wurden. Die übrigen Codeshare-Flüge bleiben bestehen.

James Hogan sagte: “Gemeinsam haben airberlin und Etihad Airways neue wettbewerbsfähige Angebote für deutsche Reisende geschaffen. Sie basieren auf Codeshare-Flügen zu internationalen Zielen, die jahrelang ohne Bedenken betrieben wurden, da sie wettbewerbsfördernd sind und die Auswahl für Verbraucher erhöhen. Dies war vollkommen korrekt, da sie den Vorgaben des Luftverkehrsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten entsprechen – eine Tatsache die nicht nur von unserer eigenen Rechtsabteilung und Fachberatern bestätigt wurde, sondern auch von einem früheren Generaldirektor für Zivilluftfahrt in Deutschland.

Etihad, European-Aviation.net

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