Tante Ju wird fliegendes Denkmal

Junkers Ju52/3m der Lufthansa Stiftung im Flug (© O. Pritzkow)
Junkers Ju52/3m der Lufthansa Stiftung im Flug (© O. Pritzkow)

Sie ist eines der ältesten, noch fliegenden Passagierflugzeuge der Welt. Von ihren vielen Fans im In- und Ausland wird sie liebevoll „Tante Ju“ genannt, oder auch respektvoll „Grande Dame der Lüfte“. Jetzt wurde dem Oldtimer, gebaut 1936 in den Junkers-Flugzeugwerken in Dessau, eine Ehre zuteil wie noch keinem Passagierflugzeug zuvor: Als weltweit erstes und einziges für den gewerblichen Flugbetrieb zugelassenes historisches Verkehrsflugzeug ist die Ju 52 der Lufthansa jetzt vom Amt für Denkmalschutz der Hamburger Kulturbehörde als „bewegliches Denkmal“ unter Schutz gestellt worden. Die Übergabe der offiziellen Denkmalschutzplakette fand am 22. August 2015 anlässlich der Airport Days Hamburg statt. Während einer Feierstunde mit rund 50 Ehrengästen überreichte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz die Plakette an Dr. Jürgen Weber, den Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, und an Bernhard Conrad, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Lufthansa Berlin-Stiftung. Die Stiftung ist die Betreiberin des Flugzeugs. Mit dieser Ehrung werden auch das Lebenswerk und die Leistung des legendären deutschen Ingenieurs, Luftfahrtpioniers und Unternehmers Hugo Junkers gewürdigt.

Junkers Ju52/3m der Lufthansa Stiftung (© O. Pritzkow)
Junkers Ju52/3m der Lufthansa Stiftung (© O. Pritzkow)

Dass die Ju 52 ein ebenso bedeutsames wie beliebtes Zeugnis der Luftfahrtgeschichte darstellt, belegen die mehr als 9.000 Fluggäste, die sich alljährlich im Sommerhalbjahr bei einem der zahlreichen Rund- und Streckenflüge in ganz Deutschland sowie in Österreich an Bord der „Tante Ju“ in die Pionierzeit der Passagierluftfahrt zurückversetzen lassen. Der jetzt verliehene Titel „bewegliches Denkmal“ durch das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Ju 52 als wichtiges Zeugnis für die Konstruktions- und Luftfahrtgeschichte, dessen Nutzung und Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Die Anerkennung als „bewegliches Denkmal“ setzt die Erfüllung strenger Kriterien des Denkmalschutzgesetzes voraus. Das dort geforderte Mindestalter von 30 Jahren erfüllt die Ju 52 quasi in Potenz; auch der erforderliche ausreichende Anteil an Originalsubstanz ist vorhanden. Den Denkmalschützern musste zudem nachgewiesen werden, dass die Ju 52 eine besondere Bedeutung hat, die ihren Erhalt zu einem Gegenstand des öffentlichen Interesses macht. Das gelang: „Die Tante Ju besitzt eine große luftfahrthistorische Bedeutung als eines der letzten und gut erhaltenen Beispiele dieses damals im Hinblick auf seine Konstruktion neuartigen Motorflugzeugtyps, der nicht umsonst seinerzeit lange Jahre ein Erfolgsmodell und Verkaufsschlager war“, erläutert Dr. Christine Onnen vom Hamburger Denkmalschutzamt.

Deutsche Lufthansa Berlin-Stiftung