Frankfurt: Südumfliegung wird erneut verhandelt

Frankfurt Airport Terminal 2 airside
Frankfurt Airport Terminal 2 airside (© Fraport)

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 10.12.2015 das Urteil des Hessischen VGH in Kassel vom 03.09.2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an den VGH zurückverwiesen. Dabei wird insbesondere zu klären sein, ob sich unter Lärmgesichtspunkten ein anderes Flugverfahren aufdrängt, das zur Abwicklung des gegenwärtigen Verkehrs geeignet ist. Die Südumfliegung kann bis zu einer neuen Entscheidung weiter geflogen werden.

Das BAF hatte die Südumfliegung des Flughafens Frankfurt im Jahr 2011 festgelegt. Geklagt hatten mehrere Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Privatpersonen.

Die Südumfliegung führt die Flugzeuge, die vom Parallelbahnsystem (Centerbahn 25C und Südbahn 25 L) in Richtung Westen starten und Ziele im Nordwesten und Norden ansteuern, zunächst in südliche Richtung. Nach einer Kurve fliegen die Flugzeuge dann zwischen Mainz und Wiesbaden weiter in Richtung Norden und westlich von Mainz in Richtung Nordwesten. Damit werden die im Westen des Flughafens liegenden Ortschaften weiträumig umflogen.

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung