Das müssen Sie beim Fliegen in der Karnevalszeit beachten

Karneval (© swoodoo)
Karneval (© swoodoo)

Zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit machen sich Karnevals-Freunde auch auf dem Luftweg auf, die Karnevals-Hochburgen Köln, Düsseldorf oder Mainz zu besuchen. Dank Billig-Flügen und Low Cost Airlines lohnt sich für Jecken heutzutage auch schon ein Tagesausflug. Dabei finden oftmals An- und Abreise bereits im Kostüm statt – hierbei gibt es einiges zu beachten. Die Flugsuchmaschine www.swoodoo.com hat drei Regeln zusammengestellt, die Karnevalisten bei der Flugreise wissen müssen, um die Feierlaune über den Wolken beizubehalten.

Säbelrasseln an Bord verboten: Spielzeugwaffen müssen eingecheckt werden

Als Ritter, Polizisten und Römer Verkleidete müssen bei der Anreise mit dem Flugzeug auf jegliche Spielzeugwaffen im Handgepäck verzichten, denn laut Vorgaben der Bundespolizei ist das Mitführen nicht erlaubt. Auch Gegenstände, die als Schlag-, Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe eingesetzt werden können, sind verboten und sollten entweder zuhause bleiben oder als Gepäck eingecheckt werden. Mehr Glück haben dagegen Freunde witziger Kopfbedeckungen: Stoff- und Plüsch-Hüte dürfen je nach Größe und Umfang mitgeführt werden.

Räuber und Gendarm: Masken und Schminke dürfen Kontrollen nicht beeinträchtigen

Grundsätzlich gelten auch während der Karnevalszeit die üblichen Sicherheitskontrollen und –bestimmungen an den Flughäfen. Das bedeutet für Reisende im Clowns- oder Harlekins-Kostüm, dass Masken und Schminke für die Kontrollen abgenommen bzw. entfernt werden müssen, damit der Abgleich mit dem Reisedokument zweifelsfrei möglich ist. Kostüme werden dabei wie Oberbekleidung, beispielsweise Jacken und Mäntel, gehandhabt und sind vor der Kontrolle abzulegen, können danach aber wieder angezogen werden. Gänzlich nackt sollten Reisende daher unter dem Kostüm lieber nicht sein. Im Flugzeug selbst gilt: Solange der Sitznachbar nicht eingeschränkt oder gestört wird, kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden.

100 Milliliter Spaß: Alkohol in Maßen

„Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein!“, schrieb schon Goethe. Faschings-Mephistos dürfen allerdings trotzdem nicht mit einer Flasche Wein aus dem Supermarkt ins Flugzeug marschieren. Für Alkohol gelten die bekannten Flüssigkeits-Einschränkungen. Mitgeführt werden dürfen demnach Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Volumen von nicht mehr als 100 ml in einem durchsichtigen Plastikbeutel, dessen Fassungsvermögen maximal ein Liter beträgt. Karnevals-Flugreisende, die sich ihr Beutelchen mit Hochprozentigem füllen oder im Duty-Free-Bereich einkehren möchten, sei gesagt: Fluggesellschaften ist vorbehalten, alkoholisierten Fluggästen die Beförderung zu verweigern. Daher gilt auch hier: Alles ist gut im rechten Maß.

Bordansagen, Faschings-Schalter und Co.

Nicht nur Passagiere feiern Karneval, sondern auch bei einigen deutschen Flughäfen und Airlines wird die wilde Zeit zelebriert. Die Deutsche Lufthansa begrüßt beispielsweise zur Weiberfastnacht in Köln/Bonn oder Düsseldorf landende Passagiere mit speziellen Bordansagen, um auf “jecke Frauen” hinzuweisen, damit Unwissende vor möglichen Krawatten-Attacken gewarnt sind. Auch die Schalter an den Flughäfen Köln und Düsseldorf werden karnevalistisch dekoriert. Zudem erscheinen in der Karnevalszeit viele Crew-Mitglieder verkleidet zum Dienst – zur Freude der jecken Passagiere.

„Für Karnevalisten gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Flugpassagiere. Fluggesellschaften und Flughäfen sind aber natürlich auf die Feiernden eingestellt und bieten zum Teil passend zur fünften Jahreszeit selbst Faschings-Aktionen an. Daher wird vermutlich auch das ein oder andere Auge einmal zugedrückt, wenn der Spaß im Vordergrund steht“, erklärt Julia Stadler Damisch, Regional Director bei swoodoo.

Weitere Informationen: https://www.swoodoo.com/schnaeppchen/2016/01/18/karneval-im-flugzeug/

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