BDL begrüßt Beibehaltung der Vorauszahlungspflicht

Passagiere am Flughafen Köln-Bonn (© CGN Airport)
Passagiere am Flughafen Köln-Bonn (© CGN Airport)

Drei Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Vorauszahlungspflicht im Luftverkehr ist rechtmäßig und bleibt als Zahlungsweise für Flugreisen erhalten.

„Wir begrüßen das Urteil: Das ist ein Sieg für den Verbraucher“, kommentiert Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

Durch die Zahlung des Tickets bei der Buchung wird den Fluggesellschaften die nötige Planungssicherheit gegeben, um effizient zu arbeiten. Effizient im Sinne des Verbrauchers, der dadurch von Frühbucherrabatten und günstigen Preisen profitieren kann. Effizient auch im Sinne der Umwelt. Denn so können Airlines eine möglichst hohe Auslastung ihrer Maschinen erzielen, was wiederum zu einer höheren Energieeffizienz und einer besseren Öko-Bilanz des Fluges führt.

Mit dem Urteil der Karlsruher Richter kann auch in Deutschland weiterhin die gängige Praxis angewendet werden, die sich seit Jahrzehnten bewährt hat und weltweit beim Verkauf von Flugtickets zum Einsatz kommt.

BDL

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