EU-Kommission beschließt neue Vorschriften über Flugwegverfolgung

Lotsen an den Arbeitsplätzen der Flugverkehrskontrolle, FIR Bremen (© DFS)
Lotsen an den Arbeitsplätzen der Flugverkehrskontrolle, FIR Bremen (© DFS)

Die Europäische Kommission hat heute neue Vorschriften für Flugschreiber, Unterwasserortungseinrichtungen und Flugwegverfolgungssysteme verabschiedet, um auf die Probleme zu reagieren, die im Zusammenhang mit dem verunglückten AF447 und dem Verschwinden des Fluges MH370

Eine Woche nach Annahme der neuen Luftfahrtstrategie und der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste hat die Kommission heute durch den Beschluss neuer Vorschriften über die Flugwegverfolgung von Flugzeugen einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr unternommen. Damit sollen die Probleme angegangen werden, die im Zusammenhang mit dem Unfall des Air-France-Fluges AF447 im Juni 2009 und dem Verschwinden des Fluges MH370 der Malaysian Airlines im März 2014 aufgetreten waren. Die neuen Vorschriften werden die Flugwegverfolgung europäischer Flugzeuge und die Ortung von Luftfahrzeugen in Not überall auf der Welt verbessern. Sie sorgen außerdem dafür, dass bei einem Unfall über Wasser ein schnelles Auffinden des Flugzeugwracks möglich ist und die Daten der Flugschreiber rasch wiederhergestellt werden können.

Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte dazu: „Für die Menschen ist es nicht nachvollziehbar, dass der Flugweg von Flugzeugen – wo immer sie unterwegs sind – nicht permanent verfolgt wird. Die heute verabschiedeten Vorschriften sollen diesen Missstand beheben und verhindern, dass sich Ereignisse wie das Verschwinden der Flüge AF447 und MH370 wiederholen. Nur wenige Tage nach der Annahme der neuen Luftfahrtstrategie und der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste sind die neuen Vorschriften ein weiterer konkreter Schritt, der unter Beweis stellt, dass die Sicherheit der europäischen Flugreisenden ein zentrales Anliegen der Kommission ist.“

Die neuen Vorschriften betreffen Flugwegverfolgungssysteme, Unterwasserortungseinrichtungen und Flugschreiber und umfassen in erster Linie Folgendes:

  • Betreiber von Großflugzeugen werden verpflichtet, als Teil des Systems für die Durchführung der betrieblichen Kontrolle der Flüge ein Flugwegverfolgungssystem („Tracking System“) einzurichten.
  • Neu hergestellte Großflugzeuge müssen mit „robusten und automatisierten Mitteln“ ausgerüstet sein, mit denen nach einem Unfall, bei dem das Flugzeug schwer beschädigt wird, der Ort, an dem der Flug endete, genau bestimmt werden kann. Damit soll das Verschwinden von Flugzeugen, bei dem die gesamte Kommunikation abrupt abbricht und der Flugweg nicht mehr weiterverfolgt werden kann, verhindert werden.
  • Die Technologie von Flugschreibern wird verbessert und die Aufzeichnungsdauer des Cockpit-Stimmenrekorders (Cockpit Voice Recorder, CVR) wird von bislang 2 Stunden auf 25 Stunden erhöht. Der Schutz von CVR-Aufzeichnungen wird gestärkt, insbesondere während der Wartung der Aufzeichnungsanlage. Außerdem werden Flugschreiber mit Ortungseinrichtungen ausgestattet, um ein rascheres Auffinden zu ermöglichen.

Die Vorschriften über die Flugwegverfolgung von Flugzeugen und die Ortung von Luftfahrzeugen in Not sind rein leistungsorientiert und begünstigen keine bestimmten kommerziellen oder technischen Lösungen. Sie bieten die notwendige Flexibilität und lassen Spielraum für verschiedene technische Lösungen, die entweder bereits bestehen oder noch entwickelt werden, z. B. Galileo Search & Rescue.

Hintergrund

Sämtliche dieser neuen Vorschriften werden schrittweise umgesetzt. Insbesondere das dazu verwendete Vorschriftenmaterial wird von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) veröffentlicht. Auch die Entwicklungen in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) werden berücksichtigt, um etwaige Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden.

Die Vorschriften gelten für alle Betreiber in der EU, die Flugzeuge über 27 Tonnen und mit einer Kapazität von mehr als 19 Passagieren (Großflugzeuge) sowie Frachtflugzeuge über 45,5 Tonnen einsetzen.

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